
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohngebiet Opitzstraße“, 2. Bauabschnitt
Leitziel ist die Entwicklung von Wohngebieten für den Bau von Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise. Das Plangebiet und seine rund 40 Baugrundstücke werden über eine rund 350 m lange Planstraße mit drei Stichstraßen, ergänzt um einen Fuß- und Radweg zur Kernstadt erschlossen. Die Entwässerung im Trennsystem wird durch grundstücksbezogene Retentionszisternen, eine Regenrückhaltefläche und Versickerung vor Ort ergänzt. Eine öffentliche Parkanlage im Zentrum, Baumpflanzungen und Festsetzungen zu Dachfarben prägen das durchgrünte Quartier.
Planerfordernis ist die Anpassung des seit 1995 rechtswirksamen Plans an den Wohnungsmarkt: Die nicht entwickelten Mischgebiete werden zu Wohngebieten für den Ein- und Zweifamilienhaussektor. Durch die Rücknahme von Geschossigkeit und gewerblicher Nutzung sinkt auch die Eingriffsintensität. Zugleich werden die Verkehrsflächen neu geordnet und bereits bebaute Grundstücke im Sinne eines Gesamtkonzeptes für den Ortsteil in die Planung einbezogen.
Mit der Planung soll eine gelungene Ortsrandgestaltung als gestufter Übergang vom Siedlungskörper zur offenen Agrarlandschaft durch eine lockere, durchgrünte Bebauung mit nach außen abschließender Heckenpflanzung.
Die Stadt Auerbach/Vogtl. gehört zum Mittelzentralen Städteverbund Göltzschtal mit einem gemeinsamen Flächennutzungsplan, dessen 2. Änderung im Parallelverfahren stattfand.
Abbildungen
Abbildung A – Planzeichnung
Abbildung B – Darstellung im Flächennutzungsplan
Abbildung C – Bestanderfassung (Landnutzung Ausgangszustand)
Abbildung D – Plangrundlage: Ausführungsplanung (Projekta Ingenieurgesellschaft für Tiefbautechnik Auerbach mbH)
Auftraggeber
Auerbach/Vogtl., Vogtlandkreis, Freistaat Sachsen
Bearbeitungszeitraum
06/2018 – 05/2021
Projektleitung
Matthias Geißler
Leistungen
Bebauungsplan: Planzeichnung und textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan (integriert), Begründung mit Umweltbericht, Bestandserfassung, Biotoptypenkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Ermittlung von Wohnbaubedarf und Flächenreserven, Abstimmung mit Fachbehörden, Koordination mit der parallelen Erschließungs- und FNP-Änderungsplanung








