Unsere Leistungen im Überblick

Formelle Planungen

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Kommune, Stadt oder Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten.

Die Bauleitplanung ist grundsätzlich zweistufig aufgebaut:
Stufe 1: Flächennutzungsplan
Stufe 2: Bebauungsplan

Ein Flächennutzungsplan ist gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) ein vorgesehener Bauleitplan einer Kommune, Stadt oder Gemeinde. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Kommune, Stadt oder Gemeinde bzw. dem ganzen Gemeindegebiet dargestellt. Dazu gehören bspw. Bauflächen, öffentliche Gebäude, Parkanlagen und Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Des Weiteren werden Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen und erforderlichenfalls die einzelnen Siedlungsgebiete in einem Flächennutzungsplan angegeben.

Ein Bebauungsplan ist nach dem BauGB neben dem Flächennutzungsplan Teil der Bauleitplanung und eine vorgesehene rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. In einem Bebauungsplan können bspw. Art und Maß der baulichen Nutzung, die Größe der Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Flächen für Forst- und Landwirtschaft, Sport- und Spielanlagen für den Gemeinbedarf, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden etc. festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird durch Satzung beschlossen und stellt daher eine Rechtsnorm dar.

Die Landschaftsplanung ist das zentrale vorsorgeorientierte Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Mit der Landschaftsplanung wird ein ganzheitlicher, flächendeckender Ansatz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft verfolgt, so dass ihr auch Bündelungsfunktionen für naturschutzfachliche Einzelaktivitäten und -beiträge zukommen.

Der Grünordnungsplan (kurz GOP) ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er bildet die ökologische Grundlage für den Bebauungsplan und ist dafür bestimmt, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsebene auf Ebene des Bebauungsplanes zu verwirklichen.

Durch das frühzeitige Einbeziehen von Behörden und Bürgern können bei der Erstellung von Umweltberichten mögliche Folgen eines geplanten Projektes für die Umwelt erkannt und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Die Umweltprüfungen, wie bspw. die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP) sind wichtige Bestandteile des Umweltschutzes.

Städtebauliche Satzungen stellen im Gegensatz zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan zwar keine Instrumente der Bauleitplanung dar. Sie regeln jedoch auch die Bodennutzung für einen bestimmten Bereich des Gemeindegebietes.

Satzungen im Überblick:

  • Außenbereichssatzung
  • Entwicklungssatzung
  • Ergänzungssatzung
  • Klarstellungssatzung

Wir bieten folgende Leistungen im Bereich der Klimaschutz- und Energieplanung an:

  • Energiefachplanungen
  • Eignungsprüfung Standorte für erneuerbare Energien
  • Erstellung Carbon Footprint
  • Beratung zu Einsparpotenzialen
  • Nachhaltige Fassaden- und Dachgestaltung

Informelle Planungen

Ein regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der  Regionalplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung. Das regionale Entwicklungskonzept (REK)  hat informellen Charakter, entfaltet keine direkte rechtliche Wirkung. Die Länder legen anhand des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Fördergebiete fest, deren Unterstützungsgrad von der Förderbedürftigkeit bestimmt wird. Entwicklungsziele, förderwürdige Projekte und Durchführungsmaßnahmen werden erarbeitet und dienen als Bewertungsgrundlagen für Förderanträge.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ist ein übergeordnetes informelles Steuerungsinstrument. In diesem Konzept werden Handlungsschwerpunkte einer Stadt mit Blick auf die nächsten 10 bis 15 Jahre erarbeitet, eine gesamtstädtische sowie nachhaltige Strategie im Umgang mit möglichen Herausforderungen aufgezeigt. In ihr werden verschiedene Fachplanungen vereint und Themen der Zukunft definiert. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) dient zumeist als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo) kann die Erstellung von Fachkonzepten in den Bereichen Städtebau und Denkmalpflege, Wohnen, Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Einzelhandel und Nahversorgung, Grün- und Freiraum, Umwelt, Verkehr- und Verkehrsentwicklungsplanung, Soziale Infrastruktur und Finanzen umfassen.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

LEADER ist ein methodischer Ansatz für die Regionalentwicklung und ermöglicht den Menschen in ländlichen Räumen, ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

Die Rahmenplanung ist auf der räumlichen Ebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan angesiedelt (Maßstab 1:5.000 bis 1:1.000). Seine Aussagen beziehen sich auf städtische Teilbereiche beziehungsweise die Quartiersebene. Die Rahmenplanung ist auf einen mittelfristigen Planungshorizont ausgerichtet.

In einer Rahmenplanung können Aussagen zu

  • räumlich-strukturellen,
  • funktionalen,
  • stadtgestalterischen,
  • sozioökonomischen oder
  • ökologischen Aspekten

getroffen werden. Die Zielvorstellungen können somit sehr vielfältig konkretisiert werden, besitzen aber lediglich einen informellen Charakter.

Der städtebauliche Entwurf ist eine eigenständige informelle Planart und Basis des städtebaulichen Handelns. Architekt:innen und Stadtplaner:innen bearbeiten in einem städtebaulichen Entwurf städtebauliche Einzelaufgaben sowie Neuplanungen in Form von einfachen Strukturskizzen bis hin zu komplexen Entwürfen. Der städtebauliche Entwurf ist Basis einer nachfolgenden Bauleitplanung.

Eine Machbarkeitsstudie in der Stadt- und Standortentwicklung hat die Aufgabe, die jeweiligen Ziele zu identifizieren und zu dokumentieren, wo Zieldifferenzen bzw. Zielkongruenzen bestehen. Sie ist in der Regel Grundlage für strategische Entscheidungen zu einer Stadt, einem Stadtteil, einem Bauwerk oder komplexer Themenkombinationen im Bereich der Stadt- oder Standortentwicklung und hat im Wesentlichen fünf Funktionen: Analyse, Konzeption, Konsensfindung, Orientierung, Steuerung und Kontrolle.

So besteht die Konzeptionsphase im Wesentlichen aus einer Beschreibung der Ziele in den verschiedenen Bereichen und die Konsensfindung divergierender Interessen zwischen den verschiedenen Stakeholdern einerseits und den beteiligten Disziplinen (Stadtplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Ökonomie, öffentliches Recht, Zivilrecht, Stadtsoziologie und Ökologie) andererseits. Die jeweiligen divergierenden Interessen werden aufgezeigt und Lösungsansätze für einen Konsens formuliert.

In der raumgreifenden Stadtentwicklung ist eine brachliegende Fläche eine zentrale Ressource. Die Wiedernutzung innerstädtischer Brachflächen ist in den letzten Jahren zu einer Schwerpunktaufgabe der Stadterneuerung geworden. Die Ressourcen werden knapper und erfordern einen nachhaltigen Umgang mit dem vorhandenen Flächenbestand. Brachflächen ein zweites Leben einzuhauchen, ein wichtiger Bestandteil von Quartiers- und Nachverdichtungskonzepten sowie der Innenentwicklung.

Bevor Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden, sollten die städtischen, aber auch ländlich innerörtlich, bereits erschlossenen Flächen und Innenentwicklungspotenziale für die Erschließung von Gewerbe- oder Wohnflächen immer zuerst geprüft und Nutzungskonzepte entwickelt werden. Ein hoher Flächenverbrauch und die Zersiedelung haben ökologische, ökonomische und soziale Folgen. Durch ein strukturiertes und innovatives Flächennutzungsmanagement kann dem entgegengewirkt werden.

Mithilfe des Visualisierungsprogramms „SketchUp“ und Photoshop, aber auch mit Handzeichnungen, Kollagen und Modellen erarbeiten wir z.B. Entwürfe und Darstellungen mit Blick von oben, aus der Vogelperspektive sowie Augenhöhe-Perspektiven mit Blick auf die Architektur, die Höhenverhältnisse und Sichtachsen sowie die landschaftliche Einbindung des Planungsvorhabens. So kann schon in frühen Planungsstadien die Auswirkung und Realisierbarkeit in 2D und 3D geprüft werden. Gemeinsam mit Ihnen erwecken wir Ihre Ideen zum Leben.

Weitere Leistungen

XPlanung ist der Standard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten und Informationen zur Bereitstellung von räumlichen Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung. Der IT-Planungsrat beschloss im Oktober 2017 die verbindliche Einführung der Standards XPlanung und XBau. Durch die Anwendung des Standards XPlanung  kann ein verlustfreier Datenaustausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen und Anwendungen bei allen Beteiligten gewährleistet werden.

Wir arbeiten mit diesem IT-Format und bieten sie zugleich in Form einer Dienstleistung an, bestehende Pläne in den XPlanungs-Standard umzuwandeln. Fragen Sie uns, wenn wir Sie unterstützen können.

Der Einsatz von Drohnen eröffnet auch im Bereich der Stadtplanung neue Möglichkeiten. Drohnen sind in der Lage, hochauflösende Bilder und Luftbilddaten zu erfassen. Ganze Stadtteile und Regionen können innerhalb kürzester Zeit kartiert werden. Bilder und Luftbilddaten werden zur Erstellung von 3-D-Modellen von Städten und Landschaften verwendet oder um Grünflächen zu planen, Verkehrsmuster zu analysieren, abgelegenes oder gefährliches Gelände zu vermessen.

Die Städtebauliche Beratung ermöglicht Kommunen eine Hilfestellung in den täglichen Entscheidungen, die im Rahmen einer zukunftsfähigen Entwicklung einer Kommune, Stadt oder Gemeinde zu treffen sind.

Typische Aufgabenbereiche der Städtebaulichen Beratung sind:

  • Beratung und Stellungnahmen zu Einzelvorhaben privater und öffentlicher Bauherren
  • Beratungsgespräche mit Bauherren, Investoren, etc.
  • Städtebauliche Machbarkeitsuntersuchungen
  • Städtebauliche Feinuntersuchungen
  • Bedarfsmitteilungen für Fördermittel der Städtebauförderung
  • Qualifizierung von Entscheidungsträgern
  • Beratung in der Beteiligung von Fachplanern
  • Beratung in der Qualitätssicherung durch konkurrierende Verfahren
  • Beratung und Mithilfe in der Formulierung von Leistungsanforderungen zur Angebotsaufforderung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation
  • Organisation von Exkursionen zu bestimmten Themenbereichen
  • Organisation und Durchführung/Moderation von Klausuren zu bestimmten Themenbereichen: z. B. Mobilitätskonzept, MehrgenerationenWohnen.

Im Rahmen der Bauleitplanung kann die Gemeinde einem neutralen Dritten oder einer neutralen Vermittlungsperson (Mediator/Mediatorin) auch die Durchführung einer Mediation übertragen (§ 4b Satz 2 BauGB). Dadurch sollen Konflikte aufgelöst oder abgemildert werden, um die Akzeptanz von Planungen zu stärken und die Konfliktparteien bei der Entwicklung einer Lösung zu unterstützen.

Wesentliche Leistungen der Projektentwicklung:

  • Entwicklung von Nutzungs- und Planungskonzeptionen für städtebauliche Problembereiche
  • Durchführung von Markt- und Standortanalysen
  • Unterstützung bei der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Erarbeitung von Machbarkeitsstudien
  • Entwicklung von Finanzierungskonzepten mit Realisierungsstrategien
  • Investoren- und Nutzerakquisition
  • Unterstützung bei der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren

Vernetzung, Körnung, Nutzung und Urbanität – das sind die vier Planungsbestandteile einer aufeinander aufbauenden städtebaulichen Vision oder eines Konzeptes. Dabei steht eine Gesamtbetrachtung aller wichtigen Aspekte des zu entwickelnden Ortes im Mittelpunkt. Die Geschichte des Ortes, seine städtebauliche Entstehung, Fragen des Denkmalschutzes, des Baurechts, der verkehrlichen Erschließung, der Infrastruktur sowie die Versorgung des Areals werden bei der Erarbeitung einer städtebaulichen Vision berücksichtigt.

Im Bereich der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur werden Wettbewerbe (auch Architekturwettbewerbe oder allgemein Planungswettbewerbe) veranstaltet. Ziel ist es, den optimalen Entwurf für eine anstehende konkrete Planungsaufgabe oder für eine generelle städteplanerische Idee zu finden.

Was heißt Bürgerbeteiligung im Städtebau und der Ortsplanung?

Bürgerbeteiligung meint die Einbeziehung von Akteur:innen in fachliche Planungsprozesse und Entscheidungsvorbereitungen. Bürgerbeteiligung kann bei vielfältigen kommunalen Themen eingesetzt werden.

Bei Ortsplanung/ Dorfplanung und Städtebau geht es um die ganzheitliche Entwicklung einer Gemeinde/ Stadt mit deren räumlichen und sozialen Strukturen. Bürger:innen können sich aktiv bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes wie etwa ihres Stadtviertels, ihrer Gemeinde oder Region einbringen. Sie werden in die Planungen und Entwicklungen im öffentlichen Bereich eingebunden, können teilhaben und mitgestalten mittels dialogorientierter, deliberativer Verfahren der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung.

Es wird sowohl in der Planung als auch in der Beteiligung zwischen formell (gesetzlich geregelt) und informell (nicht gesetzlich geregelt/freiwillig) unterschieden. In den meisten Fällen werden Akteur:innen zu Planungen wie folgt eingeladen und befragt: städtebauliche Leitbilder, Rahmenpläne, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK), Quartierskonzepte, Machbarkeitsstudien oder auch sektorale Planungen wie Verkehrskonzepte oder Energienutzungspläne.

An Bürgerbeteiligung sind Menschen aus unterschiedlichen Zielgruppen beteiligt: Aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft (z.B. Jugend, Senioren etc.) und Wirtschaft.

Was wir Ihnen bieten, damit Sie Ressourcen sparen:

  • Durchführen der städtebaulichen formellen Beteiligungsverfahren (§3 Abs. 1 und 2 sowie §4 Abs.1 und 2 BauGB)
  • Durchführen informeller Beteiligungsverfahren für Konzeption, Realisierung und Moderation einer Online-Beteiligung
  • Generelle Moderation und fachliche Auswertung als eine neutrale Stelle, um sensible Fragen des Städtebaus durchzuführen oder ein konfliktäres Beteiligungsverfahren zu stabilisieren.
  • Erfahrene Beratung zu allen stadtplanerischen, bauleitplanerischen und umweltrechtlichen Belangen

Netzwerkpartner:innen

Wir haben in über 30 Jahren Planungsleidenschaft ein großes Expert:innen-Netzwerk, u.a. Gutachter:innen, Fachplaner:innen und Rechtsanwält:innen aufgebaut. Mit ihnen arbeiten wir engagiert und vertrauensvoll zusammen. Folgende Leistungen können wir über unsere Netzwerkpartner:innen zusätzlich anbieten. Sprechen Sie uns gerne auf die unterschiedlichen Leistungs- und Vertragsoptionen an.

  • Arbeitsschutz
  • Architektur, Ingenieurbau und Tragwerksplanung
  • Arten- und Umweltschutz, Umweltplanung
  • Bau, Bauberatung und Baubegleitung (Hoch- und Tiefbau)
  • Boden, Baugrund, Geotechnik und Altlasten (u.a. Baugrunduntersuchungen und Bodenmanagement)
  • Entwässerung, Hydrologie und Wasserbau (u.a. Regenrückhaltung und Versickerungsnachweise)
  • Immissionsschutz (u.a. Akustik und Schall, Geruch, Strahlung)
  • Landschaftsarchitektur
  • Marketing, Grafik und Druck (u.a. Broschüren, Poster, Websites, Postkarten z.B. für Bürgerbeteiligung)
  • Projekt- und Immobilienmanagement
  • Recht (Bau- und Bauplanungsrecht, Kommunalrecht)
  • Tiefbau, Erschließung und Infrastruktur
  • Verfahrensberatung
  • Vermessung
  • Wirtschafts-, Vermögens- und Steuerberatung