Evert Hollander Juniormitglied der Architektenkammer Sachsen Stadtplanungsbüro Büro für Städtebau GmbH Chemnitz

Einen erfolgreichen Studienabschluss, den Bachelor, Master oder das Diplom in der Tasche, bedeutet noch lange nicht, dass man als Hochschulabsolvent:in auch die Berufsbezeichnung Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Innenarchitekt:in oder Stadtplaner:in führen darf.

Die vier genannten Berufsbezeichnungen, ebenso auch entsprechende Wortverbindungen sind in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geschützt, und die Ausübung des Stadtplaner:innen-Berufes ist durch die Architektengesetze der Länder geregelt. Dies dient der Qualitätssicherung dieser Berufe. Nur wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf beispielsweise die Berufsbezeichnung „Stadtplaner:in“ führen. Mitglieder der Architektenkammer sind zudem bauvorlagenberechtigt.

Mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung und Fortbildungen in der jeweiligen Fachrichtung sind zusätzlich zum qualifizierten Hochschulabschluss die Voraussetzungen für den Eintrag als Mitglied in der Architektenkammer. Über die Berufsqualifizierung hinaus unterstützt die Architektenkammer ihre Mitglieder bei der Fortbildung und bietet Arbeitshilfen und fachlichen Erfahrungsaustausch an. Es besteht zudem die Möglichkeit der Teilnahme an Gremien und Ausschüssen (beispielsweise dem Arbeitskreis „Chemnitz – Kulturhauptstadt 2025“).

Schon bevor die zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld gesammelt wurden, können sich jedoch Absolvent:innen bereits als Juniormitglied bei der Architektenkammer eintragen lassen. Damit dürfen sie zwar noch nicht die Berufsbezeichnung führen, können aber Unterstützungs-, Vernetzungs- und Mitsprachemöglichkeiten schon frühzeitig nutzen.

Uns freut es umso mehr, dass unser Kollege Evert Hollander als erstes Juniormitglied in der Architektenkammer Sachsen aufgenommen wurde. Die Geschäftsführerin der Architektenkammer Sachsen, Frau Jana Frommhold und Herr Christian Mertens, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Sachsen, im Beisein des Geschäftsführers der Büro für Städtebau GmbH, Herrn Thomas Naumann, gratulierten Herrn Evert Hollander am 8. Oktober 2021 dazu persönlich und hießen ihn in der Architektenkammer Sachsen willkommen. Herzlichen Glückwunsch! 

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