
Was können wir für private Bauherr:innen tun?
Neben den Planungen im Auftrag von Kommunen oder Unternehmen sind wir selbstverständlich auch für private Auftraggeber:innen immer ein guter Partner. Nämlich dann, wenn Sie für die Errichtung Ihres Eigenheimes bspw. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder andere Planungsgrundlagen für Ihr privates Bauvorhaben benötigen.
Um Ihr Bauvorhaben zu realisieren, ist eine Baugenehmigung essentiell. Um einen Bauantrag stellen zu können, bedarf es der Überprüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Diese können, soweit keine Innerortslage oder ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich vorliegen, über ein Bauleitverfahren, wie dem Bebauungsplan, einer Innen- oder Außenbereichssatzung erreicht werden.
Diese Verfahren, die die Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften prüfen, begleiten wir für Sie in Abstimmung mit den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie mit den Stadt- bzw. Gemeindevertreter:innen. Nach erfolgreichem Verfahrensabschluss und dem Inkrafttreten der jeweilig angestrebten Satzung entsteht das Baurecht. Sie können nun Ihren Bauantrag stellen. Für die Erstellung eines Bauantrags sprechen Sie mit Ihrem Architekt oder Ihrer Architektin bzw. Ihrer bauausführenden Firma.
Und auch hier gilt: Wir kümmern uns für Sie um alles Notwendige. Vom Anfang bis zur Genehmigung. Alles aus einer Hand.
Was können wir für private Bauherr:innen tun?
Neben den Planungen im Auftrag von Kommunen oder Unternehmen sind wir selbstverständlich auch für private Auftraggeber:innen immer ein guter Partner. Nämlich dann, wenn Sie für die Errichtung Ihres Eigenheimes bspw. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder andere Planungsgrundlagen für Ihr privates Bauvorhaben benötigen.
Um Ihr Bauvorhaben zu realisieren, ist eine Baugenehmigung essentiell. Um einen Bauantrag stellen zu können, bedarf es der Überprüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Diese können soweit keine Innerortslage oder ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich vorliegen, über ein Bauleitverfahren, wie dem Bebauungsplan, einer Innen- oder Außenbereichssatzung erreicht werden.
Diese Verfahren, die die Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften prüfen, begleiten wir für Sie in Abstimmung mit den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie mit den Stadt- bzw. Gemeindevertreter:innen. Nach erfolgreichem Verfahrensabschluss und dem Inkrafttreten der jeweilig angestrebten Satzung entsteht das Baurecht. Sie können nun Ihren Bauantrag stellen. Für die Erstellung eines Bauantrags sprechen Sie mit Ihrem Architekt oder Ihrer Architektin bzw. Ihrer bauausführenden Firma.
Und auch hier gilt: Wir kümmern uns für Sie um alles Notwendige. Vom Anfang bis zur Genehmigung. Alles aus einer Hand.