Klimaanpassung Stadtplanung Büro für Städtebau GmbH Chemnitz
Klimaanpassung verbindlich gestalten: Neue Rahmenbedingungen für Kommunen durch KAnG, DAS 2024 und EU-Wiederherstellungsverordnung

Mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat der Bund erstmals einen rechtlich verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung in Deutschland geschaffen. Damit wird ein Politikfeld, das lange von freiwilligen Strategien und Modellprojekten geprägt war, systematisch in die föderalen Planungs- und Steuerungsstrukturen integriert. In Kombination mit der fortgeschriebenen Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) liegt nun ein mehrstufiges Regelwerk vor, das konkrete Anforderungen formuliert und zugleich Gestaltungsspielräume eröffnet – insbesondere für Kommunen.

Ein neuer Ordnungsrahmen für Klimaanpassung

Das KAnG verpflichtet die Länder, eigene Klimaanpassungsstrategien aufzustellen und fortzuschreiben. Diese sollen die regionalen Risiken des Klimawandels systematisch erfassen, priorisieren und geeignete Anpassungsmaßnahmen definieren. Kommunen werden dabei ausdrücklich adressiert: Sie sollen auf Grundlage landesweiter Vorgaben eigenständige, fachlich fundierte Klimaanpassungskonzepte entwickeln und umsetzen. Damit wird Klimaanpassung erstmals als dauerhafte kommunale Aufgabe etabliert, vergleichbar mit anderen Querschnittsthemen der Daseinsvorsorge.

Ergänzt wird dieser nationale Rahmen durch die DAS 2024, die inhaltliche Leitplanken setzt. Zentrale Handlungsfelder wie Hitzevorsorge, Starkregenmanagement, Schutz kritischer Infrastrukturen, Grünerreichbarkeit oder ein naturnaher Wasserhaushalt werden konkretisiert und mit messbaren Zielen unterlegt. Die Strategie betont zudem die Notwendigkeit integrierter Ansätze, die Stadtentwicklung, Freiraumplanung, Wasserwirtschaft, Gesundheit und Katastrophenschutz miteinander verbinden.

Auf europäischer Ebene verstärkt die EU-Wiederherstellungsverordnung diesen Kurs. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zur Erhaltung und Ausweitung urbaner Grünflächen sowie zur Verbesserung ökologischer Funktionen in Städten. Für Kommunen entsteht damit ein zusätzlicher Handlungsdruck, aber auch eine fachliche Rückendeckung: Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Gewässerrenaturierung oder blau-grüne Infrastrukturen werden nicht nur klimapolitisch, sondern auch europarechtlich legitimiert.

Umsetzungsfördernd oder zusätzliche Belastung?

Die neuen Vorgaben sind grundsätzlich geeignet, die Umsetzung von Klimaanpassung zu fördern. Sie schaffen Klarheit über Zuständigkeiten, erhöhen die Verbindlichkeit und erleichtern die strategische Verankerung in Verwaltung und Politik. Gleichzeitig stellen sie Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Der Anspruch, systematisch vorzugehen, setzt personelle Kapazitäten, fachliche Kompetenzen und belastbare Datengrundlagen voraus, die vielerorts nur eingeschränkt vorhanden sind.

Zudem bleibt die Ausgestaltungsspielräume groß. Das KAnG definiert den Rahmen, lässt aber offen, wie detailliert Konzepte sein müssen, welche Maßnahmen prioritär umzusetzen sind und wie Zielkonflikte – etwa mit Wohnungsbau oder Verkehr – aufzulösen sind. Diese Offenheit kann als Chance genutzt werden, erfordert jedoch klare lokale Prioritätensetzungen und politische Rückendeckung.

Vom Konzept zur Maßnahme: Planungsrecht als Schlüssel

Eine zentrale Herausforderung besteht darin, den Schritt vom strategischen Konzept zur konkreten Maßnahme zu vollziehen. Hier kommt dem Bau- und Planungsrecht eine Schlüsselrolle zu. Instrumente wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Satzungen oder Vorgaben zur Begrünung und Entsiegelung bieten vielfältige Ansatzpunkte, um Klimaanpassung verbindlich zu verankern. Voraussetzung ist allerdings, dass Anpassungsziele frühzeitig in Planungsprozesse integriert und nicht nachgelagert „angehängt“ werden.

Monitoring, Wirkung und Finanzierung

Mit der steigenden Verbindlichkeit wächst auch die Bedeutung eines fundierten Monitorings. Wirkungskontrolle ist notwendig, um Fortschritte sichtbar zu machen, Maßnahmen nachzusteuern und Rechenschaft abzulegen. Hier bestehen noch erhebliche Lücken, insbesondere bei der Definition geeigneter Indikatoren und der Verknüpfung von Klimadaten mit kommunalen Fachstatistiken.

Schließlich bleibt die Frage der Finanzierung zentral. Bund und Länder stellen über verschiedene Programme Fördermittel für Konzepterstellung und Umsetzung bereit, doch sind diese häufig befristet und projektbezogen. Für eine erfolgreiche Klimaanpassung braucht es langfristige Finanzierungsstrukturen, klare Zuständigkeiten und stabile institutionelle Rahmenbedingungen.

Fazit

KAnG, DAS 2024 und EU-Wiederherstellungsverordnung markieren einen Paradigmenwechsel: Klimaanpassung wird von einer freiwilligen Aufgabe zu einem verbindlichen Bestandteil kommunaler Entwicklung. Der neue Rechtsrahmen bietet Chancen für eine systematische, integrierte und wirksame Umsetzung – verlangt aber zugleich strategische Klarheit, organisatorische Anpassungen und politische Priorisierung auf lokaler Ebene. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, die neuen Vorgaben als Unterstützung für vorausschauende Stadt- und Regionalentwicklung zu nutzen und nicht als reine Pflichterfüllung zu begreifen.

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